Immobilienrecht, Familienrecht
Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind die Rechtsgebiete
Rund um die Immobilie und das
Familienrecht. Seit Gründung der Kanzlei 1977 haben wir – auch bei den Gerichten – den Ruf erworben, uns besonders engagiert und erfolgreich für unsere Mandanten einzusetzen. Wir nehmen uns Zeit für Sie und prüfen Ihren Fall genauestens vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung, beraten Sie sorgfältig und verständlich und sorgen dafür, dass Ihre Interessen gegenüber der Gegenseite und – falls nötig – vor Gericht optimal vertreten werden. Gerne beraten wir Sie auch auf Englisch, Italienisch, Spanisch, Französisch.
Aktuelle Rechtsprechung zum Bau- und Architektenrecht finden Sie
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